| Voraussetzung
für die Teilnahme ist eine verbindliche schriftliche
Anmeldung.
Die
Anmeldedaten werden, soweit für die Seminarabwicklung
erforderlich und nach dem Bundesdatenschutzgesetz
zulässig, automatisiert verarbeitet.
Bei
Absagen, die nicht von sovt zu vertreten sind und nach
Anmeldeschluss eingehen, stellen wir eine
Ausfallgebühr von 50 % in Rechnung. Geht die Absage 7
Tage vor Seminarbeginn oder später bei sovt ein, wird
die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt. Wir
behalten uns das Recht vor, bei zu geringer
Teilnehmerzahl das Seminar abzusagen.
Für
Seminare für Betriebs- und Personalräte:
Die
angebotenen Seminare vermitteln Kenntnisse
technischer, organisatorischer und rechtlicher Art,
die für die Arbeit des Betriebsrats bzw. Personalrats
im Zusammenhang mit der Einführung und dem Betrieb
informationstechnischer Systeme erforderlich sind. Es
erfüllt die Anforderungen des § 37 (6) BetrVG bzw.
§ 46 (6) BPersVG bzw. entsprechender Regelungen der
Landespersonalvertretungsgesetze.
Für
die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber ist es
erforderlich, die TeilnehmerInnen durch einen
ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebs- bzw.
Personalrats zu entsenden und den Arbeitgeber darüber
rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. |